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© 2001 - 2006 Christian Kühl 
© 2007 - 2010 Patrick Stöhr 
 
 

Mitgliedsbeiträge des TSV Buchholz 08 e.V.

  1. Grundbeitrag
    Der Vereinsbeitrag beträgt für jedes aktive und passive Mitglied € 4,25 je Monat.
     
  2. Spartenbeitrag
    Jedes Mitglied zahlt zusätzlich für jede Abteilung / Sparte, der es als aktives Mitglied angehört, je Monat folgenden Beitrag:
     

    Die einzelnen Beiträge entnehmen Sie bitte der
    Beitragstabelle (PDF, 53 KB) für das aktuelle Quartal.


  3. Sonderregelungen
    1. Sind drei oder mehr Geschwister aktive Mitglieder, so sind ab dem dritten Kind monatlich nur € 2,75 je Sparte zu zahlen.
    2. Die Umstellung von Jugend- auf Erwachsenenbeitrag erfolgt nach Vollendung des 18. Lebensjahres. Wehrdienst- oder Zivildienstleistende sind für die Dauer der Dienstzeit beitragsfrei. Schüler und Studenten zahlen nach Eintritt der Volljährigkeit bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres den Jugendbetrag. Voraussetzung ist in beiden Fällen, dass der entsprechende Nachweis mindestens 2 Wochen vor der Fälligkeit des jeweiligen Beitrags der Geschäftsstelle vorliegt.
    3. Bei einem Wechsel von einer Abteilung in eine andere erfolgt die Umstellung des Spartenbeitrages zum Beginn des folgenden Vierteljahres.
    4. Eine rückwirkende Beitragsänderung kann grundsätzlich nicht erfolgen.

     
  4. Aufnahmegebühren
    Die Aufnahmegebühr beträgt € 20,45 pro Person. Sie entfällt, solange das Mitglied am Bankeinzugsverfahren teilnimmt.
     
  5. Fälligkeit
    Die Beiträge werden vierteljährlich jeweils zum 01.02., 01.05., 01.08. und 01.11. des Jahres per Bankeinzug abgebucht.
     
  6. Ende der aktiven Mitgliedschaft
    Der Austritt kann vorbehaltlich einer abweichenden Bestimmung des Vorstands im Einzelfall nur zum Schluss eines Kalendervierteljahres erfolgen, und zwar durch schriftliche Kündigung, die dem Verein einen Monat vorher zugehen muss. Dies gilt gleichermaßen für die Umstellung einer aktiven in eine passive Mitgliedschaft.