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seit dem 01.07.2005
von dieser Seite:
© 2001 - 2006 Christian Kühl
© 2007 - 2010 Patrick Stöhr
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Mitgliedsbeiträge des TSV Buchholz 08 e.V.
- Grundbeitrag
Der Vereinsbeitrag beträgt für jedes aktive und passive Mitglied
€ 4,25 je Monat.
- Spartenbeitrag
Jedes Mitglied zahlt zusätzlich für jede Abteilung / Sparte, der es als
aktives Mitglied angehört, je Monat folgenden Beitrag:
- Sonderregelungen
- Sind drei oder mehr Geschwister aktive Mitglieder, so sind
ab dem dritten Kind monatlich nur € 2,75 je Sparte
zu zahlen.
- Die Umstellung von Jugend- auf Erwachsenenbeitrag erfolgt nach Vollendung des
18. Lebensjahres. Wehrdienst- oder Zivildienstleistende sind für die Dauer der
Dienstzeit beitragsfrei. Schüler und Studenten zahlen nach Eintritt
der Volljährigkeit bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres den Jugendbetrag.
Voraussetzung ist in beiden Fällen, dass der entsprechende Nachweis mindestens 2 Wochen
vor der Fälligkeit des jeweiligen Beitrags der Geschäftsstelle vorliegt.
- Bei einem Wechsel von einer Abteilung in eine andere erfolgt die Umstellung
des Spartenbeitrages zum Beginn des folgenden Vierteljahres.
- Eine rückwirkende Beitragsänderung kann grundsätzlich nicht
erfolgen.
- Aufnahmegebühren
Die Aufnahmegebühr beträgt € 20,45 pro Person.
Sie entfällt, solange das Mitglied am Bankeinzugsverfahren teilnimmt.
- Fälligkeit
Die Beiträge werden vierteljährlich jeweils zum
01.02., 01.05., 01.08. und 01.11. des Jahres per Bankeinzug abgebucht.
- Ende der aktiven Mitgliedschaft
Der Austritt kann vorbehaltlich einer abweichenden Bestimmung des Vorstands im Einzelfall nur zum
Schluss eines Kalendervierteljahres erfolgen, und zwar durch schriftliche Kündigung,
die dem Verein einen Monat vorher zugehen muss. Dies gilt gleichermaßen für
die Umstellung einer aktiven in eine passive Mitgliedschaft.
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